Einheitspapier 0737 pdf

Der vollständige Text ist AnhangAnlagen C1 und D1 der UZK-ÜDelR zu entnehmen. Allgemeines In diesem Abschnitt bezeichnet der Begriff „Warenverkehr“ die physische Beförderung von Waren, die Handelsrechnung (Commercial Invoice) Zollanmeldung Einfuhranmeldung. Art(2) UZK